Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1981

Geschäftszahl

0818/80

Rechtssatz

Erhebungen bei Konkurrenzbetrieben sind grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Feststellung des ortsüblichen Preises, zumal wenn der jeweils höchste der angegebenen Preise zugrundegelegt wird (Hinweis E 23.2.1977, 0504/76).