Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1981

Geschäftszahl

0818/80

Rechtssatz

Werden Bedarfsleistungen außerhalb der üblichen Betriebszeit erbracht, so kann dieser Umstand ihre Typisierbarkeit in Frage stellen (Hinweis E 25.1.1979, 1739/78).