Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.1981

Geschäftszahl

0751/80

Rechtssatz

Auf die modernere Betriebsausstattung (Lokal; im Vergleich zu Vergleichsbetrieben) kommt es - bei der Beurteilung des Preises von Bedarfsleistungen, nicht auch von Bedarfsgegenständen - nur dann an, wenn auf Grund derselben die im Betrieb erbrachten Bedarfsleistungen nicht mehr von gleicher Art und Beschaffenheit wie in den Vergleichsbetrieben sind.