Verwaltungsgerichtshof
02.07.1981
0671/80
Beschwerde nach Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG kann nur unter Berufung auf eine eigene, gegen den Staat - als Träger der Hoheitsgewalt - gerichtete, Interessensphäre des Bfrs erhoben werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
0672/80