Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1981

Geschäftszahl

0671/80

Rechtssatz

Beschwerde nach Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG kann nur unter Berufung auf eine eigene, gegen den Staat - als Träger der Hoheitsgewalt - gerichtete, Interessensphäre des Bfrs erhoben werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

0672/80