Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1982

Geschäftszahl

0592/80

Rechtssatz

Die Beteilung an Sprechchören im Rahmen einer (gesetzlich nicht zulässigen) Versammlung, um dadurch gegen eine Ferngehaltenwerden von einer Veranstaltung zu protestieren, ist sogar dann objektiv geeignet, Ärgernis zu erregen, wenn das Ferngehaltenwerden vom Täter als Unrecht eingestuft wird.