Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1980

Geschäftszahl

0345/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0304/67 E 31. Oktober 1967 RS 2

Stammrechtssatz

Das bestimmte Begehren, welches auch eine Säumnisbeschwerde zu enthalten hat, darf nicht über das vom Bf im Verwaltungsverfahren gestellte Sachbegehren hinausgehen.