Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1980

Geschäftszahl

0249/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0951/70 E 18. November 1971 VwSlg 8108 A/1971; RS 6 hier: Pflichten der Paragraphen 57 a, in Verbindung mit Paragraph 36, Litera e und Paragraph 103, Absatz eins, KFG 1967; Zusatz: Auswahl und Überwachung ist auch zwischen Eheleuten, die juristisch geschult sind, erforderlich!

Stammrechtssatz

Die Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf andere Personen ist ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich.