Verwaltungsgerichtshof
17.10.1980
0159/80
GRS wie 2099/78 E 27. Februar 1979 VwSlg 9779 A/1979 RS 2
Im Spruch eines Straferkenntnisses müssen alle jene Tatmerkmale enthalten sein, die zur Individualisierung und Konkretisierung des inkriminierten Verhaltens erforderlich sind.