Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.1983

Geschäftszahl

0129/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0677/76 E 14. Dezember 1979 VwSlg 9990 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Zwischen Geschwistern bestehen unter Lebenden keine anderen Rechte und Pflichten als zwischen Fremden.