Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.12.1980

Geschäftszahl

0127/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0781/76 E 11. Oktober 1977 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der mit dem Besitz und dem Gebrauch von Waffen, insbesondere Schußwaffen, verbundenen Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist ein eher strenger Maßstab anzulegen.