Verwaltungsgerichtshof
27.01.1981
0122/80
War dem Bfr die rechtliche Möglichkeit der Antragstellung auf Gewährung von Insolvenz-Ausfallgeld bewußt, dann widersprach es der ihm treffenden Sorgfaltspflicht, wenn er sich darauf verließ, sein mit der Forderungsanmeldung im Konkurs beauftragten Vertreter werde auch ohne ausdrücklichen Auftrag einen Antrag nach dem IESG stellen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
0158/80