Verwaltungsgerichtshof
25.04.1980
0002/80
GRS wie 2014/62 E 12. Juni 1963 VwSlg 6054 A/1963 RS 1
Dass ein Fussgänger auf dem Schutzweg stehen bleibt, um ein sich mit unverminderter Geschwindigkeit näherndes Kraftfahrzeug vorbeifahren zu lassen, enthebt den Lenker des Kraftfahrzeuges nicht der Verpflichtung, vor dem Schutzstreifen vorschriftsmässig anzuhalten.