Verwaltungsgerichtshof
25.04.1980
0002/80
GRS wie 1908/62 E 9. Mai 1963 RS 1
"Augenkontakt" mit Fußgänger befreit den Kraftfahrer nicht von der Verpflichtung, vor Schutzstreifen anzuhalten, wenn sich der Fußgänger bereits auf diesem befindet.