Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1980

Geschäftszahl

0002/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1908/62 E 9. Mai 1963 RS 1

Stammrechtssatz

"Augenkontakt" mit Fußgänger befreit den Kraftfahrer nicht von der Verpflichtung, vor Schutzstreifen anzuhalten, wenn sich der Fußgänger bereits auf diesem befindet.