Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1980

Geschäftszahl

0001/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1966/07/06 0641/66 2

Stammrechtssatz

Auch für den Bereich des öffentlichen Rechtes ist auf Grund der Bestimmungen des Artikel 49, Absatz eins, B-VG die bindende Kraft gehörig kundgemachter Bundesgesetze hinsichtlich des einzelnen Staatsbürgers nicht davon abhängig, ob dieser den Inhalt des Gesetzes kennt oder nicht.

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E 6.7.1966, 641/66 #2 VwSlg 6972 A/1966