Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1980

Geschäftszahl

3339/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0421/79 E 3. Juli 1979 RS 1

(hier: LH von NÖ sollte angerufen werden)

Stammrechtssatz

Ausführungen, daß die Bezeichnung der belangten Behörde durch den Bfr mit "Amt der Landesregierung" in Verbindung mit der Angabe der den angefochtenen Bescheid betreffenden Daten erkennen läßt, daß sich die Prozeßerklärung über die belangte Behörde auf die Landesregierung bezieht (Daher kein Zurückweisungsgrund nach Paragraph 34, Absatz eins, VwGG 1965; Hinweis E 10.10.1973, 2041/71, 2042/71, VwSlg 8477 A/1973).