Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1980

Geschäftszahl

3318/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3085/79 B 14. Dezember 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Paragraph 170, Absatz 7, ForstG 1975 findet auch auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens des ForstG 1975 anhängigen Verfahren um Bewilligung von Rodungen, die nicht Zwecken der militärischen Landesverteidigung dienen sollen, Anwendung. Der Bundesgesetzgeber hat auch insofern von der Möglichkeit ausdrücklicher Anordnung im Sinne des Artikel römisch sechs, Absatz eins, Litera a, B-VG Nov 1974 Gebrauch gemacht.