Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1979

Geschäftszahl

3213/79

Rechtssatz

Aus Paragraph 4, Absatz 5, StVO lassen sich keine Anhaltspunkte für die Auslegung des im Paragraph 66, Absatz 2, Litera e, KFG verwendeten Begriffes "Verkehrsunfall" gewinnen.