Verwaltungsgerichtshof
25.11.1980
3088/79
Bei Ermittlung des "ortsüblichen" Preises kommt es auch auf die Gleichartigkeit der Betriebe an. Die Heranziehung lediglich zweier "Vergleichsbetriebe" ist hiebei nicht ausreichend. (Hinweis auf E vom 23.2.1977, 0504/76 und E vom 13.5.1969, 1520/68)