Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1981

Geschäftszahl

3069/79

Rechtssatz

Der Tatbestand der Ziffer 3, erfaßt auch den Fall, daß eine vor dem Inkrafttreten der GewO 1973 errichtete Betriebsanlage, die nach der GewO 1859 genehmigungspflichtig war und nach der GewO 1973 genehmigungspflichtig ist ohne Genehmigung betrieben wird.