Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1981

Geschäftszahl

3069/79

Rechtssatz

Der Umstand, daß ein Grill-Spezialitätenlokal entsprechende Küchen-

und Entlüftungseinrichtungen haben müsse, berechtigt nicht zu dem Schluß, daß diese Anlagen ohne Genehmigung betrieben werden dürfen, wenn ihr Betrieb geeignet ist, die Nachbarn zu belästigen.