Verwaltungsgerichtshof
26.06.1981
3069/79
Der Umstand, daß ein Grill-Spezialitätenlokal entsprechende Küchen-
und Entlüftungseinrichtungen haben müsse, berechtigt nicht zu dem Schluß, daß diese Anlagen ohne Genehmigung betrieben werden dürfen, wenn ihr Betrieb geeignet ist, die Nachbarn zu belästigen.