Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1980

Geschäftszahl

2943/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2041/71 E VS 10. Oktober 1973 VwSlg 8477 A/1973; RS 9

Stammrechtssatz

Es kann allein durch die Blutabnahme der Blutalkoholgehalt mit Sicherheit ermittelt werden. Andere Untersuchungsmethoden als die Blutabnahme, wie klinische Untersuchung und Alkotest, bieten für den GRAD (Höhe in Promille) DES BLUTALKOHOLGEHALTES im allgemeinen kein sicheres Beweismittel (Hinweis auf einschlägige Fachliteratur).