Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1980

Geschäftszahl

2939/79

Rechtssatz

Die Entscheidung erster Instanz über Anträge auf Ersatz von Reisekosten fällt in die sachliche Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden und nicht in jene der Landesregierung.