Verwaltungsgerichtshof
05.12.1980
2876/79
Ausführungen darüber, daß die direkte Entlohnung durch den Auftraggeber - dem Beschwerdeführer wurde die unbefugte Ausübung des Baumeistergewerbes zur Last gelegt - und der Umstand, daß die Gestaltung der Tätigkeit des Bfrs diesem selbst überlassen war, das Vorliegen des Merkmals der Selbständigkeit indizieren.