Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.1980

Geschäftszahl

2876/79

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß die direkte Entlohnung durch den Auftraggeber - dem Beschwerdeführer wurde die unbefugte Ausübung des Baumeistergewerbes zur Last gelegt - und der Umstand, daß die Gestaltung der Tätigkeit des Bfrs diesem selbst überlassen war, das Vorliegen des Merkmals der Selbständigkeit indizieren.