Verwaltungsgerichtshof
05.12.1980
2876/79
Die Frage, auf wessen Rechnung und Gefahr die Tätigkeit entfaltet wird, wer also das mit der Ausübung der Tätigkeit verbundene Unternehmerrisiko trägt, ist nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Momente und nicht allein nach den äußeren rechtlichen Formen zu beurteilen, in denen sich diese Tätigkeit abspielt. (Hinweis auf E vom 2.3.1977, 1880/76, VwSlg 9263 A/1977)