Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1980

Geschäftszahl

2800/79

Rechtssatz

Die rechtskräftige Ungültigerklärung und Einziehung der Jagdkarte allein ist ein genügender Grund, die Bestätigung der Bestellung zum Jagdaufseher zu widerrufen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2809/79