Verwaltungsgerichtshof
05.03.1980
2800/79
Die rechtskräftige Ungültigerklärung und Einziehung der Jagdkarte allein ist ein genügender Grund, die Bestätigung der Bestellung zum Jagdaufseher zu widerrufen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2809/79