Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1981

Geschäftszahl

2792/79

Rechtssatz

Ein Einkauf von Versicherungszeiten für solche Zeiten der Kindererziehung(-pflege), die schon gemäß Paragraph 107, Absatz eins, Ziffer eins, BSVG als Ersatzzeiten gelten, ist unzulässig.