Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1980

Geschäftszahl

2534/79

Rechtssatz

Der der materiellen Rechtskraft fähige Abspruch eines Bescheides besteht nicht nur aus dem Spruch des Bescheides allein, sondern aus dem Spruch in Verbindung mit der Begründung, insoweit sich aus ihr der von der Behörde angenommene maßgebende Sachverhalt, dh der als Anknüpfungspunkt für die rechtliche Beurteilung dienende Sachverhalt ergibt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002534.X01