Verwaltungsgerichtshof
31.03.1981
2515/79
Ein öffentliches Interesse aus dem SIEDLUNGSWESEN besteht dann, wenn Grundflächen der Verwirklichung eines nach einem Flächenwidmungsplan zulässigen Bauvorhabens dienen sollen. In diesem Fall wäre abzuwägen, ob dieses öff. Interesse am Siedlungswesen jenes an der Walderhaltung überwiegt. (Hinweis auf E vom 20. April 1978, 2891/76, E vom 15.6.1978, 0384/78 und vom 15.4.1980, 1624/79)