Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1980

Geschäftszahl

2426/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1886/69 E 1. Juli 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde die Verleihung einer Gewerbekonzession mangels Verlässlichkeit des Konzessionswerbers verweigert, so steht der sachlichen Erledigung eines neuerlichen Konzessionsansuchens, welches sich vom früheren nur durch eine Änderung des Standorts als einer belanglosen Modifikation dessen unterscheidet, res iudicata entgegen (Hinweis E 18.2.1953, 2203/52, VwSlg 2863 A/1953 und E 26.11.1963, 296/63).