Verwaltungsgerichtshof
19.03.1980
2426/79
GRS wie 1886/69 E 1. Juli 1970 RS 1
Wurde die Verleihung einer Gewerbekonzession mangels Verlässlichkeit des Konzessionswerbers verweigert, so steht der sachlichen Erledigung eines neuerlichen Konzessionsansuchens, welches sich vom früheren nur durch eine Änderung des Standorts als einer belanglosen Modifikation dessen unterscheidet, res iudicata entgegen (Hinweis E 18.2.1953, 2203/52, VwSlg 2863 A/1953 und E 26.11.1963, 296/63).