Verwaltungsgerichtshof
23.02.1982
2406/79
Auch die Einrichtung eines nicht angemessenen betriebsärztlichen Dienstes ist nach Paragraph 31, Absatz 2, im ANSchG strafbar (jedoch nicht nach Litera p, dieser Gesetzesstelle). Weiters Ausführungen zum Verhältnis der Bestimmungen der Litera m,) und p) des Paragraph 31, Absatz 2, ANSchG zueinander.