Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.01.1980

Geschäftszahl

2369/79

Rechtssatz

Gibt es keine Fachliteratur über die künstlerische Bedeutung eines Gegenstandes, dann ist diese Frage auf andere Weise (vorzugsweise durch Sachverständigengutachten) zu klären.