Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.01.1980

Geschäftszahl

2369/79

Rechtssatz

Niemand kann daraus Rechte für sich ableiten, daß andere Gegenstände (etwa angeblich besser gelungene Bauten desselben Architekten) bisher nicht unter Denkmalschutz gestellt wurden.