Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1981

Geschäftszahl

2363/79

Rechtssatz

Für die Beurteilung des Bedarfes ist - von den Fällen einer ungedeckten Nachfrage infolge des Zusammentreffens nicht alltäglicher Ereignisse abgesehen - der Gesichtspunkt der Befriedigung jeder einzelnen Nachfrage bestimmend (Hinweis auf E vom 31.1.1980, 3499/78)