Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1979

Geschäftszahl

2293/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0259/51 B 6. April 1951 VwSlg 2027 A/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Die Kündigung einer Zustellungsvollmacht kann der Behörde gegenüber nur dann wirksam werden, wenn sie ihr mitgeteilt wurde.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2294/79