Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1979

Geschäftszahl

2218/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0160/32 E 30. Dezember 1933 RS 1

(Hinweis auf E 8.8.1969, 1708/78)

Stammrechtssatz

Unter Notstand ist ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten zu verstehen, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, dass er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht.