Verwaltungsgerichtshof
02.10.1979
2218/79
GRS wie 0441/56 E 24. Mai 1956 VwSlg 4074 A/1956; RS 1 (Hinweis auf E 11.6.1954, 466/52).
In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd Paragraph 6, VStG
nicht gesehen werden.