Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1980

Geschäftszahl

2187/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0751/53 E 1. Juli 1953 VwSlg 3055 A/1953 RS 2

Stammrechtssatz

Der Auftrag zur Ausforschung des Lenkers eines Kraftwagens mit einem bestimmten Kennzeichen im kritischen Zeitpunkt stellt noch keine Verfolgungshandlung im Sinne des Paragraph 32, Absatz 2, VStG dar, weil den Behörden im Zeitpunkt des Auftrages zur Ausforschung noch nicht bekannt war, welche bestimmte Person als Lenker und damit als Beschuldigter in Betracht zu kommen hatte.