Verwaltungsgerichtshof
29.01.1980
2187/79
GRS wie 0522/69 E 21. Mai 1970 RS 4
Der Führerschein verliert seine Geltung, wenn seinem Inhaber die Lenkerberechtigung unter Ausschließung der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Berufung bescheidmäßig entzogen wird.