Verwaltungsgerichtshof
21.11.1980
2156/79
GRS wie 1304/78 E 28. Juni 1979 RS 4
Mit dem Ausschluß von Bewerbern um eine Taxikonzession, deren Ansuchen erst NACH EINEM von der Behörde angenommenen "STICHTAG" anhängig geworden sind; von der Konzessionsverleihung wird nur insoweit dem Sinn des Gesetzes entsprochen, als dies geboten ist, um dadurch dem Entscheidungsanspruch jener Bewerber zu genügen, über deren Ansuchen das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen ist.