Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1980

Geschäftszahl

2153/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1423/77 E 20. Oktober 1978 VwSlg 9668 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Unter dem Begriff "steuerpflichtiges Einkommen" gemäß Paragraph 19, Absatz 5, des Heeresgebührengesetzes fällt jener Teil des Einkommens, für den Einkommenssteuer bzw Lohnsteuer zu zahlen ist.