Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1979

Geschäftszahl

2054/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2154/78 B 24. November 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Unter "Berufungsentscheidungen" im Sinne des Paragraph 57, Ziffer 3, BDG sind alle behördlichen Akte zu verstehen, die ein verwaltungsbehördliches Rechtsmittelverfahren nach außen erkennbar (gegenüber dem Berufungswerber in Erscheinung tretend) beendigen. Gegen ein Erkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Bauten und Technik, mit welchem über eine Berufung gegen das Erkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen abgesprochen wurde, ist eine Berufung an die beim Bundeskanzleramt errichtete Disziplinaroberkommission zulässig.