Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1980

Geschäftszahl

2000/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0522/69 E 21. Mai 1970 RS 1

(Hinweis auf VS 25.3.1980, 3273/78)

Stammrechtssatz

Die Behörde ist nicht verpflichtet, in die Begründung der Strafbemessung die Vorstrafen des Bestraften einzeln aufzunehmen, da sie dem Bestraften bekannt sein müssen. (Hinweis auf E vom 3.4.1967, Zl. 1694/66)