Verwaltungsgerichtshof
26.11.1979
1971/79
GRS wie 0390/68 E 2. Oktober 1969 VwSlg 7650 A/1969 RS 2
Da ein Bescheid erst mit der Zustellung an die Partei als erlassen gilt, muss eine Ernennung, die mit Wirksamkeit von einem Tag verfügt wurde, der vor der Zustellung des Ernennungsbescheides liegt, als eine rückwirkende und daher rechtsunwirksame Ernennung angesehen werden, rechtsunwirksam ist aber in einem solchen Fall nicht die Ernennung an sich, sondern bloß deren Rückwirkung.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1972/79