Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1979

Geschäftszahl

1971/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0390/68 E 2. Oktober 1969 VwSlg 7650 A/1969 RS 2

Stammrechtssatz

Da ein Bescheid erst mit der Zustellung an die Partei als erlassen gilt, muss eine Ernennung, die mit Wirksamkeit von einem Tag verfügt wurde, der vor der Zustellung des Ernennungsbescheides liegt, als eine rückwirkende und daher rechtsunwirksame Ernennung angesehen werden, rechtsunwirksam ist aber in einem solchen Fall nicht die Ernennung an sich, sondern bloß deren Rückwirkung.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1972/79