Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1979

Geschäftszahl

1835/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1775/72 E 14. Juni 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde kann einen in den zeitlichen Ruhestand versetzten Beamten wohl reaktivieren. Ein Anspruch des Beamten auf Reaktivierung gewährt aber das Gesetz nicht.