Verwaltungsgerichtshof
09.07.1979
1835/79
GRS wie 2329/77 E 3. Mai 1978 VwSlg 9553 A/1978 RS 1
Ob ein Verfahren über Parteiantrag oder von Amts wegen eingeleitet wird, ob ein eingebrachter Antrag eine Entscheidung in der Sache erfordert oder ob ausschließlich Amtswegigkeit vorgesehen ist, ist den Verwaltungsvorschriften zu entnehmen.