Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.1979

Geschäftszahl

1808/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1828/77 E 27. September 1978 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Ersatz von Kosten für die Stempelgebühren auf einer bereits von einem Gericht verwendeten und von diesem entwerteten Vollmacht ist nicht zuzusprechen.