Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1979

Geschäftszahl

1643/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1079/76 E 8. Mai 1979 RS 6

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Verläßlichkeit hat die Frage, ob die Waffe bereits tatsächlich mißbräuchlich oder leichtfertig verwendet worden ist, außer Betracht zu bleiben.