Verwaltungsgerichtshof
21.03.1980
1517/79
Es widerspricht nicht dem Sinn des Gesetzes, wenn Auswahlkriterien insoweit auf einen "Stichtag" abstellen, als dies geboten ist, um den Entscheidungsanspruch jener Bewerber zu genügen, über deren Ansuchen (Berufung) das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen ist. (Hinweis auf E vom 28.6.1979, 1155/78)