Verwaltungsgerichtshof
21.03.1980
1517/79
GRS wie 0137/74 E 27. November 1974 RS 1
Mit der Aufstellung von Grundsätzen für die Auswahl zwischen mehreren Konzessionswerbern verfolgt die Behörde den Zweck, jede persönliche Bevorzugung von vornherein auszuschließen. (Beschwerdeführer hat behauptet, es seien in seinen persönlichen Verhältnissen gelegene Gründe zu berücksichtigen gewesen.)