Verwaltungsgerichtshof
28.09.1979
1507/79
Hat ein Fahrzeuglenker sein Fahrzeug im Bereich einer als Gehsteig zu qualifizierenden Fläche (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 10, StVO) "geparkt", so verstößt er nicht gegen Paragraph 24, Absatz eins, Litera a, StVO, sondern gegen dessen Paragraph 8, Absatz 4,, da eine Übertretung des Verbotes nach Paragraph 24, Abs1 Litera a, nur dann in Frage kommt, wenn ein Fahrzeug im bereich eines Straßenabschnittes gehalten oder geparkt wird, welcher überhaupt befahren werden darf.
ECLI:AT:VWGH:1979:1979001507.X03